- Sie erweitern Ihr Abrechnungswissen im komplexen Bereich der Kinder- und Jugendzahnheilkunde.
- Sie erfahren, wie Sie Honorarverluste bei der Abrechnung pädiatrischer zahnärztlicher Leistungen vermeiden.
- Sie lernen die GKV-Behandlungsrichtlinien und die Möglichkeiten in BEMA und GOZ/GOÄ zur Leistungsabrechnung bei Kindern und Jugendlichen kennen.
Im Rahmen der pädiatrischen Zahnheilkunde werden spezielle Leistungen erbracht, die auf die Bedürfnisse der jungen Patient*innen zugeschnitten sind. Regelmäßige Untersuchungen, um die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zu überwachen und frühzeitig Probleme zu erkennen, legen den Grundstein für eine nachhaltige Zahngesundheit: sie erhöhen die Motivation zu guter Zahnpflege und erleichtern zukünftige Zahnarztbesuche. Zu diesen Behandlungen gehören unter anderem die Prophylaxe, Fissurenversiegelung, kieferorthopädische Maßnahmen und die Behandlung von Karies und anderen Zahnerkrankungen.
Die Abrechnung notwendiger Leistungen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, erfolgt nach den Vorgaben des BEMA, der die Bewertung und Vergütung zahnärztlicher Leistungen regelt. Darüber hinaus können zusätzliche Behandlungen, die über das normale Maß hinausgehen, nach den Vorgaben der GOZ abgerechnet werden. Hierbei handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher privat abgerechnet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise spezielle Versiegelungen, ästhetische Zahnkorrekturen oder bestimmte Prophylaxemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen.
Kinderbehandlung, Früherkennungsuntersuchung und Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen sind im zahnärztlichen Praxisalltag verankert. Die Abrechnung des zahnärztlichen Leistungsspektrums in der pädiatrischen Zahnheilkunde erfolgt nach den Vorgaben der festgelegten Gebührensätze - doch gerade hier gibt es sehr große Unterschiede bezüglich der Abrechnung nach BEMA und GOZ/GOÄ. So ist die Individualprophylaxe im BEMA sehr eingeschränkt möglich, nicht alle zahnärztlichen Therapiemöglichkeiten bei Kindern stellen eine Kassenleistung dar, andererseits fehlen jedoch die Gebühren für die Früherkennungsuntersuchungen in der GOZ.
In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere Referentin, wie Sie zahnärztliche Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ab dem ersten Zahnarztbesuch der jungen Patient*innen korrekt und aufwandsgerecht abrechnen, um Honorarverluste zu vermeiden. Sie werden fit in der richtigen Abrechnung des zahnärztlichen Leistungsspektrums in der pädiatrischen Zahnheilkunde im Hinblick auf BEMA und GOZ sowie deren Unterschiede.
- Früherkennungsleistungen
- Individualprophylaxe
- Spezielle Kinderbehandlungen in der Zahnarztpraxis
- Einblicke in die GKV-Behandlungsrichtlinien
- Was ist zu tun, wenn Leistungen im BEMA oder GOZ fehlen?
- Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z
- Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ
- Seminarteilnahme
- Seminarskript
- Teilnahmezertifikat
- Online — 11.10.2024
- Online — 08.11.2024
- Online — 29.11.2024
- Online — 21.02.2025
- Online — 11.04.2025
- Online — 06.06.2025
- Online — 01.08.2025
- Online — 10.10.2025